Eine Frau telefoniert mit dem Smartphone. Sie sitzt auf der Bettkante und fühlt mit der anderen Hand die Temperatur eines Mädchens, das im Bett liegt. Das Bild wird im Bereich "elektronische AU" und "Medizinischer Rat" verwendet.

eAU: die elektronische Krankmeldung

Das Wichtigste zur elektronischen Krankschreibung im Überblick:

  • Die eAU ersetzt den „Gelben Zettel“: Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung digital an die Krankenkasse (seit 01.01.2023 Pflicht für gesetzlich Versicherte).
  • Sie müssen nichts mehr einreiche, der Arbeitgeber ruft die Daten selbst ab. Die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt Ihre Pflicht.
  • Der Arbeitgeber sieht keine Diagnose, sondern nur Name, Dauer und Erst- bzw. Folgemeldung.
  • Ausnahmen mit Papierbescheinigung: u. a. Privatversicherte, Auslandskrankschreibungen und Krankschreibungen von Privatärzten.

Wie funktioniert die digitale Krankmeldung?

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer läuft das Verfahren in drei Schritten ab: Arztbesuch, digitale Übermittlung und Meldepflicht beim Arbeitgeber.

  1. Arztbesuch: Wie gewohnt lassen Sie sich bei einer Erkrankung in der Arztpraxis untersuchen.
  2. Digitale Übermittlung: Die Praxis sendet die eAU direkt über eine sichere Datenleitung an Ihre Krankenkasse. Vor Ort erhalten Sie standardmäßig nur noch einen Papierausdruck für Ihre eigenen Unterlagen.
  3. Meldepflicht beim Arbeitgeber: Auch weiterhin müssen Sie Ihren Arbeitgeber – meist am Morgen des ersten Fehltages – unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer informieren.

Für Sie bedeutet dieses Vorgehen, dass Sie keine Papierbescheinigung mehr an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse schicken müssen. Stattdessen ruft der Arbeitgeber die Krankmeldung selbstständig digital bei der Krankenkasse ab. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Krankengeld.

Welche Einrichtungen und Ärzte nehmen am eAU-Verfahren teil und welche nicht?

Neben Ärzten und Zahnärzten nehmen auch Krankenhäuser am eAU-Verfahren teil. Nicht beteiligt sind bislang Privatärzte, Ärzte im Ausland, Reha-Einrichtungen und Psychotherapeuten.

Was sind die Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Zu den größten Vorteilen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zählen die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung, die schnelle Übermittlung und die wegfallende Nachweispflicht für Sie als versicherte Person.

  • Datenübertragung: Die Daten Ihrer Arbeitsunfähigkeit werden direkt von der Arztpraxis über geschützte Wege an die Krankenkasse übermittelt. So erhalten unbefugte Dritte keinen Zugriff.
  • Schnelle Übermittlung: Die Bescheinigung liegt Ihrer Krankenkasse praktisch sofort nach der Ausstellung vor, ohne dass Postwege oder Wartezeiten entstehen.
  • Wegfallende Nachweispflicht: Sie müssen die Bescheinigung nicht mehr selbst an Ihre Krankenkasse schicken, da die Arztpraxis diese Aufgabe für Sie übernimmt.

Gibt es bei der elektronischen AU Ausnahmen?

Ja, bei der elektronischen AU gibt es Ausnahmen, in denen Sie eine klassische Papierbescheinigung weiterhin benötigen. Diese Ausnahmen sind:

  • Privat versicherte Arbeitnehmer – hier erfolgt keine automatische Übermittlung.
  • Behandlung durch Privatärzte ohne Kassenzulassung.
  • Krankschreibungen im Ausland
  • Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (z. B. Haushaltshilfen)
  • Erkrankungen des Kindes – für den Bezug von Kinderkrankengeld gibt es ein separates Verfahren.
  • Akute technische Störungen in der Arztpraxis – in diesem Fall wird die Papierbescheinigung genutzt.

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