Sie haben ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt verschrieben bekommen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Hilfsmittel bekommen und beantworten die häufigsten Fragen.
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch unterstützende, entlastende oder ersetzende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Sie sind Helfer für Ihren Alltag, damit Sie schneller wieder gesund werden oder eine gesundheitliche Einschränkung ausgleichen können.
Ob und welches Hilfsmittel Sie benötigen, besprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser stellt Ihnen im Bedarfsfall eine kassenärztliche Hilfsmittelverordnung aus. Wir übernehmen für Sie die Kosten für zugelassene Hilfsmittel in Höhe der Festbeträge oder vorhandener Vertragspreise abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Wir unterstützen und beraten Sie individuell bei der Beschaffung und Auswahl des für Sie geeigneten Hilfsmittels durch unser spezialisiertes Hilfsmittelteam. Dabei bieten wir Ihnen eine große Auswahl von Hilfsmitteln und organisieren die Versorgung und deren individuelle Anpassung. Sie erhalten das medizinisch notwendige Hilfsmittel, das Zubehör, Reparaturen oder den Ersatz eines Hilfsmittels umgehend – direkt von unseren Vertragspartnern.
Einen passenden Vertragspartner, dem Sie Ihre Verordnung zusenden können, finden Sie über unsere „Hello Hilfsmittel“-Suche (roter Button). Dieser wird dann alles Weitere für Sie erledigen und Ihnen das Gerät direkt nach Hause liefern.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern bei unserem Hilfsmittel-Team unter 0511 911 10 942.
Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.
Erstattung der Stromkosten für Hilfsmittel
Wir übernehmen für Sie die Stromkosten für bestimmte größere, elektrisch betriebene Hilfsmittel in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:
Alle Angaben können Sie in unserem Vordruck bequem erfassen.
Reichen Sie die Unterlagen ganz einfach über die energie-BKK App oder über das Online-Servicecenter ein.
Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an info@energie-bkk.de oder per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover.
Wir übernehmen für Sie die Stromkosten für bestimmte größere, elektrisch betriebene Hilfsmittel in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:
Alle Angaben können Sie in unserem Vordruck bequem erfassen.
Reichen Sie die Unterlagen ganz einfach über die energie-BKK App oder über das Online-Servicecenter ein.
Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an info@energie-bkk.de oder per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover.
Es handelt sich um Elektrostimulationsgeräte mit Klebeelektroden. Ein TENS-Gerät dient zur Schmerztherapie, es stimuliert die Nerven mit dem Ziel der Schmerzlinderung. Ein EMS-Gerät stimuliert die Muskeln mit dem Ziel der Rehabilitation und Stärkung der Muskeln.
Alle Hilfsmittel, die zur Entlassung medizinisch notwendig sind, können direkt vom Krankenhaus verordnet werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses kümmert sich im Rahmen des Entlassungsmanagements auch um Ihre Versorgung mit Hilfsmitteln. Bitte besprechen Sie rechtzeitig die Versorgung mit den behandelnden Krankenhausärzten oder dem Sozialdienst ab.
Ein Vertragspartner vor Ort finden Sie direkt über unsere Vertragspartnersuche. Dieser klärt für Sie die Kostenübernahme mit uns und bespricht mit Ihnen einen kurzfristigen Termin zur Lieferung.
Wir übernehmen für Sie die Kosten einer Wechselversorgung in medizinisch begründeten Fällen, wie z. B. aus hygienischen Gründen. Eine entsprechende ärztliche Verordnung ist hierfür erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung einer bereits von Ihnen bezahlten Privatrechnung nicht möglich ist. Wir dürfen Ihnen keine Kosten erstatten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip: Nach erbrachter Leistung rechnet der Vertragspartner seine Kosten direkt mit uns ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen sind Hilfsmittel durch die von uns für Sie geschlossenen Verträge kostenfrei. Allerdings werden häufig Produkte mit sogenannten Komfortmerkmalen oder besonderen Ausstattungsmerkmalen angeboten, die nicht medizinisch notwendig sind. Die Mehrkosten hierfür müssen Sie selbst tragen.
Entscheiden Sie sich für ein solches Produkt, muss Sie der Vertragspartner über die Mehrkosten informieren – eine entsprechende Mehrkostenerklärung ist von Ihnen zu unterschreiben.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.
Wird ein Hilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand verwendet, ersetzt es diesen (z. B. Orthopädische Schuhe) oder ist in ihm ein solcher enthalten (z. B. Autokindersitz), fällt für Sie ein Eigenanteil auf den Gebrauchsgegenstand an.
Dieser ist in der Regel so hoch wie die Kosten für einen vergleichbaren Gebrauchsgegenstand und wird direkt von Ihnen beim Vertragspartner geleistet.
Die gesetzliche Zuzahlung, die für Hilfsmittel ab dem 18 Lebensjahr zu leisten ist, beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent des Monatsbedarfs, maximal jedoch 10 Euro monatlich.
Ausnahme: Für Hilfsmittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden benötigen, fällt keine Zuzahlung an.