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Gesundheit ist für Sie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns richtig! Die energie-BKK ist Ihr Partner in Gesundheitsthemen. Wir sind für Sie da: mit starken Leistungen für jede Altersgruppe, mit Programmen für Ihre Gesundheit, mit freundlichem Service und persönlicher Beratung.

Die Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse lernen Sie allerdings erst im „Krankheitstfall“ wirklich kennen. Was Sie dann bei uns erwartet: schnelle, unbürokratische und freundliche Hilfe! Profitieren Sie von unseren Top-Zusatzleistungen – bei uns sind Sie bestens versorgt.

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Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme

Ich bin damit einverstanden, dass die energie-BKK mich über Leistungen, Produkte oder Serviceangebote oder zur Kundenbefragung informieren bzw. beraten darf. Meine Einwilligung kann ich jederzeit – ganz oder in Teil- bereichen – bei der energie-BKK widerrufen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die im Formular angegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß Art. 6 EU-DSGVO und § 284 SGB V für Zwecke der Kranken- und § 94 SGB XI für Zwecke der Pflegeversicherung zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben. Ihre freiwilligen Angaben werden von uns gespeichert und ausschließlich für den obengenannten Zweck verwendet. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf www.energie-bkk.de/datenverarbeitung.

FAQ

Gerne senden wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung zu. Geben Sie uns bitte vorher an, für wen Sie diese benötigen. Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0511 911 10 971 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.

Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

Einer der wichtigsten Vorteile der energie-BKK ist die kostenfreie Mitversicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier.
Den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung senden Sie bitte per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder per Email an info@energie-bkk.de.

Bei Selbstzahlern gilt, dass der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammen mit dem übrigen Krankenversicherungsbeitrag vom Mitglied selbst gezahlt werden muss, d. h. das sogenannte Quellenabzugsverfahren (automatischer Einzug vom Gehaltskonto) gilt nicht. Selbstzahler erhalten eine individuelle Beitragsberechnung von uns. 

 Ihr persönlicher finanzieller Vorteil 

Bei der energie-BKK erhalten Sie viele Zusatzleistungen, welche über den Standards liegen. Bei uns bekommen Sie einfach mehr für Ihr Geld. 

Für die Beitragszahlung aus gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen (z.B. Betriebsrenten) gilt ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes wirken sich für versicherungspflichtige Bezieher von gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen (bei Beitragseinbehalt durch die Zahlstelle) immer erst mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei Monaten aus. 

Beispiel: Versicherungspflichtiges Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner 

  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag in Höhe von 2,98 % ab 01.01.2025 

Lösung: Die Deutsche Rentenversicherung DRV berechnet den Beitrag auf die gesetzliche Rente bis zum 29. Februar 2025 mit einem (Gesamt-)Beitragssatz von 16,19 %. Ab 1. März 2025 gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % zzgl. dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz in Höhe von 2,98 %. 

Nein, eine Befreiungsregelung vom Zusatzbeitragssatz ist nicht vorgesehen. Wenn der gesetzliche Beitragssatz zu entrichten ist, gilt dies auch für den Zusatzbeitragssatz. 

Für einige Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (2025: 2,5 Prozent). Dies betrifft vor allem Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, so z. B. Geringverdiener, wie Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro/brutto im Monat. Hier übernimmt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag. Das Gleiche gilt auch für Bezieher von Bürgergeld, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und für Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen. Den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages übernimmt der Leistungsträger. Auf weitere beitragspflichtige Einnahmen dieser Mitglieder findet jedoch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Anwendung. 

Die beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen haben kein eigenes Sonderkündigungsrecht, sind aber analog zum Mitglied ab dem ersten Tag in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Auch dort haben sie Ansprüche gemäß dem gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Dann ist eine reguläre Kündigung möglich, wobei die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, insbesondere die Erfüllung der Mindestbindungsfrist von 12 Monaten.