A-Z Kostenerstattung
Service

A-Z Kostenerstattung

Kostenerstattung

Unsere Versicherten können die Kostenerstattung anstelle der Abrechnung der Sach- und Dienstleistung über die Gesundheitskarte wählen.

Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Kostenerstattung uneingeschränkt oder nur für bestimmte Bereiche zu wählen. An Ihre Entscheidung sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Anspruch auf Ersatz Ihrer Anwendungen besteht maximal in Höhe der Vergütung, die wir bei Abrechnung der Sachleistungen über die Gesundheitskarte zu tragen hätten.

Die Kostenerstattung im Bereich der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung erfolgt in Höhe von 25 % der ausgewiesenen privatärztlichen / privatzahnärztlichen Rechnungsbeträge.

Von dem ermittelten Betrag werden die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen sowie eine Verwaltungspauschale abgezogen.

Vor Ihrer Entscheidung zur Wahl der Kostenerstattung sollten Sie sich jedoch von uns über das Verfahren und evtl. finanzielle Risiken eingehend beraten lassen.

Besonderheiten bei der Kostenerstattung für Wunscharzneimittel finden Sie unter Arzneimittel.

 

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