Informationen zur Datenverarbeitung bei der energie-BKK

Wozu erhebt die energie-BKK Daten?

Die energie-BKK sorgt als gesetzliche Krankenkasse dafür, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu müssen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Datenschutz (§ 67b SGB X, § 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI) werden für die folgenden Zwecke Daten erhoben:

Für den Bereich der Krankenkasse

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses
  • Ausstellung der elektronische Gesundheitskarte
  • Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  • Prüfung und Gewährung von Leistungen
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  • Kostenerstattung
  • Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
  • Beitragsrückerstattung
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  • Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
  • Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs und Überwachung des Risikopools
  • Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme – DMP)
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  • Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen
  • Statistiken
  • Mitgliedergewinnung
  • Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V)
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Versicherten (§ 1 SGB V)

Für den Bereich der Pflegeversicherung

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses
  • Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  • Prüfung und Gewährung von Leistungen
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern und Versicherten
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  • Statistiken
  • Beratung über Maßnahmen der Teilhabe sowie Leistungen und Hilfe zur Pflege
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten

Die energie-BKK kann darüber hinaus personenbezogene Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen gemäß Artikel 6 EU – Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 67b SGB X verarbeiten.

Abweichend der oben genannten Rechtsgrundlagen und Zwecke darf die energie-BKK ohne vorherige Informationspflicht diese Daten für andere Zwecke (Zweckänderung) verarbeiten, wenn:

  • eine andere gesetzliche Regelung die Zweckänderung ohne Informationspflicht erlaubt
  • es sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs.