Das Bild zeigt einen jungen Mann mit Hemd, der ein Headset trägt und an einem PC sitzt. Das Bild wird im Bereich "Terminservicestellen" verwendet.

Terminservicestellen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Terminservicestellen eingerichtet.

Diese vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte Termine innerhalb von vier Wochen bei:

  • Fachärzten: Patienten benötigen immer eine Überwerisung. Ausnahme: Termine bei Augenärzten und Gynäkologen.
  • Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärtzen: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter („U-Untersuchungen“) vermittelt. Die TSS unterstützen Versicherte zudem bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie wünschen noch mehr Unterstützung bei der Vereinbarung für einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt? Dann nutzen Sie ergänzend auch unseren Facharzt-Terminservice.

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FAQ

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