Bei Ansatz des individuell ermittelten Kilometersatzes gehört bei einem geleasten Pkw zu den Gesamtkosten auch die Leasingsonderzahlung. Diese Leasingsonderzahlung ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anteilig den einzelnen Kalenderjahren während der Dauer des Leasingvertrags zuzuordnen (lineare Verteilung auf den Vertragszeitraum).
Diese neue Rechtsprechung schlägt auch durch auf die sogenannte Kostendeckelung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der Firmenwagenüberlassung.
Übersteigt der nach der Bruttolistenpreisregelung insgesamt ermittelte geldwerte Vorteil die beim Arbeitgeber tatsächlich anfallenden Gesamtkosten für den Firmenwagen (z. B., weil das Fahrzeug geleast oder der Abschreibungszeitraum für das Fahrzeug bereits abgelaufen ist), wird der nach der 1 Prozent-/0,03 Prozent-Methode ermittelte geldwerte Vorteil auf die beim Arbeitgeber tatsächlich anfallenden Gesamtkosten begrenzt.
Fazit für die Praxis: Aufwendungen für das Kraftfahrzeug, die für mehr als ein Jahr geleistet werden (insbesondere eine Leasingsonderzahlung), sind auf den betroffenen Zeitraum anteilig zu verteilen.