A-Z Mutterschaft
Mutterschaft
Neben der Mutterschaftsvorsorge zahlen wir Mutterschaftsgeld und übernehmen die Kosten der Hebammenhilfe, ärztlichen Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Klinikentbindung, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die selbst Mitglied bei der energie-BKK sind und in einem Arbeitsverhältnis oder in Heimarbeit stehen. Für sechs Wochen vor und acht Wochen nach (bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen) der Entbindung wird die Höhe des Nettoarbeitsentgelts entrichtet. Wenn der vorgeburtliche Mutterschutz aufgrund einer Frühgeburt nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können diese Tage in den Mutterschutz nach der Geburt übernommen werden. Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro je Kalendertag, die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber.
Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Dieses entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Ihr Arzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung aus. Je nach Format finden Sie auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung den Antrag auf Mutterschaftsgeld. Bitte füllen Sie diesen aus und reichen ihn bei uns ein – wir kümmern uns um alles Weitere.
Familienversicherte Frauen, denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, können Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Es beträgt höchstens 210 Euro für den gesamten Schutzzeitraum und wird von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung gezahlt. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für soziale Sicherung.
Zusätzlich bieten wir für schwangere Versicherte spezielle Begleitprogramme und Mehrleistungen an.
Näheres hierzu finden Sie unter Schwangerschaft und Entbindung.