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Familienversicherung
Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Versicherungsschutz voll mit einbezogen, sofern unter anderem kein vorrangiger Versicherungsschutz besteht und sie kein eigenes regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von über 505 Euro haben. Sofern sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, erhöht sich diese Grenze auf monatlich 538 Euro
(Stand: Januar 2024).
Endet die Familienversicherung zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung, kann sich der Angehörige selbst bei unserer BKK versichern. Die Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser Anspruch verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sofern die Familienversicherung durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen wurde, kann der Anspruch um diese Zeit noch zusätzlich verlängert werden.
Wenn Sie Ihre Angehörigen bei uns versichern möchten, laden Sie bitte den Antrag auf Durchführung der beitragsfreien Familienversicherung herunter und senden ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Fragebogen angegebene Adresse.