Familienmitglieder:
Beitragsfrei familienversichert werden können grundsätzlich...
- Kinder; Stiefkinder*; Enkel- und Pflegekinder
- Ehepartner/Ehepartnerinnen; Lebenspartner/Lebenspartnerinnen
Wenn sie...
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nicht selbst Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
- nicht hauptberuflich selbständig tätig sind,
- insgesamt keine Einkünfte in Höhe von monatlich 470,00 Euro in 2021 erzielt werden (hierzu zählen alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, also zum Beispiel Kapitalerträge, steuerpflichtige Stipendien, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, etc),
- *entweder vom Mitglied in seinen/ihren Haushalt aufgenommen worden sind
- oder von ihm/ihr überwiegend unterhalten werden
Die Versicherung für Kinder kann längstens bis zur Vollendung des...
- 18. Lebensjahres oder
- 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
- 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
durchgeführt werden.
Verlängerungsmöglichkeiten für die Familienversicherung
Wir verlängern ggf. die Familienversicherung für Kinder über den 25. Geburtstag hinaus um die Zeit des gesetzlich vorgeschriebenen Wehr- und Zivildienstes. Dienste im Sinne des Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienstgesetzes, die ab dem 1. Juli 2011 begonnen wurden, werden bei einer Verlängerung über den 25. Geburtstag hinaus ebenfalls berücksichtigt. Angerechnet wird die Zeit des tatsächlich geleisteten Freiwilligendienstes, maximal jedoch 12 Monate.
Wir versichern Kinder ohne Altersbeschränkung, wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung vorliegt (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX) und nicht für sich selbst sorgen kann. Hier muss die Behinderung jedoch schon zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, als Ihr Kind familienversichert war.
Wichtig zu wissen!
Ist Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin privat versichert, können Ihre Kinder nur unter folgenden Voraussetzungen familienversichert werden, wenn der (die) privat versicherte Ehepartner/Ehepartnerin...
- nicht mit dem zu versichernden Kind verwandt ist oder
- ein Gesamteinkommen unter 5.362,50 Euro monatlich (Wert für 2021) hat oder
- ein geringeres Gesamteinkommen als das Mitglied der energie-BKK hat.