Versicherte der energie-BKK profitieren von einer schnellen und umfassenden Betreuung. Manchmal tauchen jedoch Fragen auf. Daher haben wir für Sie hier Antworten auf die Fragen zusammengefasst, welche uns häufig telefonisch gestellt werden. Selbstverständlich freuen wir uns weiterhin auf Ihren Anruf über unsere Servicehotline 0511 911 10 911.
Ob sich ein Job auf den Krankenversicherungsschutz auswirkt ist unter anderem von der Höhe der Entlohnung und dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch in Verbindung. Möglichst vor Aufnahme der Beschäftigung, damit Ihnen bereits zu Beginn die versicherungsrechtlichen Auswirkungen aufgezeigt werden können. Ganz Wichtig: Meistens besteht für diese Beschäftigungen aufgrund des sogenannten „Studentenprivilegs“ (Werkstudenten) Versicherungsfreiheit (mit Ausnahme zur Rentenversicherung). Es müssen also keine Beiträge aus der Beschäftigung (Ausnahme: Rentenversicherung) abgeführt werden. Bei vielen familienversicherten Studenten führt diese Beschäftigung aber dazu, dass aufgrund der Höhe des Entgelts die Familienversicherung beendet werden muss. Dies hat zur Konsequenz, dass sie für die jetzt eintretende Pflichtversicherung in der KVdS Beiträge zahlen müssen. Die Beschäftigung kann somit indirekt doch zu einer Beitragspflicht führen.