Akne - Behandlung mit Lichttherapie
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Akne - Behandlung mit Lichttherapie

Akne ist eine weit verbreitete Hautkrankheit. Gerade junge Menschen leiden häufig unter den „Pickeln“ im Gesicht. Zur Behandlung verschreiben Ärzte häufig Medikamente, entweder zum Auftragen auf die Haut, oder als Tabletten zum Einnehmen.

Eine weitere Therapieform ist die Lichttherapie. Dabei werden die betroffenen Hautareale mithilfe eines Geräts mit Lichtwellen behandelt. Die Kombination aus blau- und rotwelligem Licht hat sich als besonders effektiv erwiesen. Das blaue Licht soll die Entzündung mildern, indem es das für entzündete Pickel verantwortliche Bakterium zerstört. Das rote Licht hingegen soll die Wundheilung anregen. Die Lichttherapie bei Akne kommt ohne schädliche UV-Strahlung aus. Wer sich ein Gerät für den Hausgebrauch zulegen möchte, solltet beim Kauf deshalb unbedingt drauf achten, dass es keine UV-Strahlung abgibt.

Die energie-BKK zahlt Ihren Versicherten einmalig einen Geräte-Zuschuss – bei ärztlicher Verordnung – in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrags (maximal 150 Euro). Für die Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierten Originalrechnungen des Herstellers sowie die ärztliche Verordnung.

Voraussetzung ist, dass die Anwendung des Geräts medizinisch notwendig ist, um eine leichte bis mittelschwere Akne vulgaris (ICD-Code L 70.0) zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlungsmethode darf dabei nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenversicherung ausgeschlossen sein. Wichtig: Es muss sich um ein CE-zertifiziertes Gerät zur Lichttherapie mit Blaulicht (Wellenlänge 420-480 nm) und Rotlicht (Wellenlänge 630-790 nm) handeln.

Die Kosten für eine vom Arzt verordnete ambulante Lichttherapie können nicht übernommen werden.

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