a-z Akupunktur
Leistungen von A bis E

Alternative Heilmethoden

Akupunktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

Die Akupunktur ist für die folgenden Indikationen anerkannt, die seit mindestens sechs Monaten bestehen:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • chronische Kniegelenksschmerzen.


Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden.

Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.

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