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Hebammenrufbereitschaft

Eine Hebamme ist während der gesamten Schwangerschaft an der Seite der werdenden Eltern. Diese betreut sie individuell und persönlich in der Schwangerschaft, bei der Geburtsvorbereitung sowie im Wochenbett und bei der Neugeborenen-Pflege.

Die eigene Hebamme stets an ihrer Seite zu wissen, dass ist vielen werdenden Eltern sehr wichtig. Einige Hebammen bieten deshalb eine 24-stündige Erreichbarkeit mit Anwesenheit bei der Entbindung an. Diese so genannte Hebammenrufbereitschaft ist jedoch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die energie-BKK bezuschusst die Rufbereitschaft einer Hebamme unmittelbar vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin für maximal fünf Wochen, wenn die Hebamme eine telefonische oder persönliche 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet.

Dies gilt bei Hausgeburten, bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen geleitet werden und bei Geburten in Krankenhäusern, die von einer persönlich ausgesuchten Beleghebamme begleitet werden. Die Erstattung der Kosten ist je Versicherte und Jahr auf insgesamt 300 Euro begrenzt. Für die Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierte Originalrechnung des Leistungserbringers.

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Einfach und unkompliziert – per Mausklick zur Hebamme. Ein bundesweite Liste finden Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes.

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