A-Z Krankengeld

Krankengeld

Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gezahlt.

Der Anspruch ist jedoch wegen derselben Krankheit auf  78 Wochen innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld vermindert sich allerdings um die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie jedoch während der Bezugszeit von Krankengeld befreit.