A-Z Krankengeld
Krankengeld
Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird
Krankengeld nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung
grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gezahlt.
Der Anspruch ist jedoch wegen derselben Krankheit auf 78
Wochen innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Das Krankengeld
beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur
Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des
Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld vermindert sich allerdings um
die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung; von den Beiträgen zur Krankenversicherung
sind Sie jedoch während der Bezugszeit von Krankengeld
befreit.