A-Z Kostenerstattung
Kostenerstattung
Unsere Versicherten können die
Kostenerstattung anstelle der Abrechnung der Sach- und
Dienstleistung über die Versichertenkarte wählen.
Sie haben hierbei die Möglichkeit, die
Kostenerstattung uneingeschränkt oder nur
für bestimmte Bereiche zu wählen. An Ihre
Entscheidung sind Sie jedoch mindestens ein Kalendervierteljahr
gebunden. Wie bisher haben Sie in allen
Kostenerstattungsfällen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen
höchstens in Höhe der Vergütungen, die wir bei
Abrechnung der Sachleistung über die Krankenversichertenkarte
zu tragen hätten, abzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Zuzahlungen. Vor Ihrer Entscheidung zur Wahl der
Kostenerstattung sollten Sie sich jedoch von uns über das
Verfahren und evtl. finanzielle Risiken eingehend beraten
lassen.
Darüber hinaus können Versicherte bei Rabattarzneimitteln
alternativ ein Präparat ihrer Wahl in der Apotheke erhalten.
Die Wahlfreiheit hat jedoch auch ihren Preis. Die anfallenden
Mehrkosten trägt der Patient, auch müssen Sie in der
Apotheke mit dem vollen Preis in Vorkasse gehen und erhalten dann
später eine Teil von der energie-BKK zurück. Auch hier
raten wir Ihnen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und erfragen
Sie den von Ihnen zu leistenden Eigenanteil. Rufen Sie einfach
unsere kostenfreie Servicehotline 0800 0123512 an.