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Kostenerstattung

Unsere Versicherten können die Kostenerstattung anstelle der Abrechnung der Sach- und Dienstleistung über die Versichertenkarte wählen.

Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Kostenerstattung uneingeschränkt oder nur für bestimmte Bereiche zu wählen. An Ihre Entscheidung sind Sie jedoch mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Wie bisher haben Sie in allen Kostenerstattungsfällen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen höchstens in Höhe der Vergütungen, die wir bei Abrechnung der Sachleistung über die Krankenversichertenkarte zu tragen hätten, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Vor Ihrer Entscheidung zur Wahl der Kostenerstattung sollten Sie sich jedoch von uns über das Verfahren und evtl. finanzielle Risiken eingehend beraten lassen.

Darüber hinaus können Versicherte bei Rabattarzneimitteln alternativ ein Präparat ihrer Wahl in der Apotheke erhalten. Die Wahlfreiheit hat jedoch auch ihren Preis. Die anfallenden Mehrkosten trägt der Patient, auch müssen Sie in der Apotheke mit dem vollen Preis in Vorkasse gehen und erhalten dann später eine Teil von der energie-BKK zurück. Auch hier raten wir Ihnen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und erfragen Sie den von Ihnen zu leistenden Eigenanteil. Rufen Sie einfach unsere kostenfreie Servicehotline 0800 0123512 an.