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Kinderpflege-Krankengeld

Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld.

Ein bis zu 12 Jahre altes gesetzlich versichertes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Elternteil wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt, und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen.

Es werden kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage bezahlt, bei alleinerziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeitstage oder bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage, sofern Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch Ihren Arbeitgeber haben.

Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder möglich.