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Kinderpflege-Krankengeld
Hier erfahren Sie alles über die
Voraussetzungen für den Anspruch auf
Kinderpflege-Krankengeld.
Ein bis zu 12 Jahre altes gesetzlich versichertes Kind (bei
behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten
Elternteil wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt,
und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese
Tätigkeiten nicht übernehmen.
Es werden kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 10
Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage
bezahlt, bei alleinerziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeitstage
oder bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage, sofern
Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch Ihren
Arbeitgeber haben.
Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege
schwerstkranker Kinder möglich.