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Heil- und Hilfsmittel

Bei ärztlich verordneten Heilmitteln zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und Sprachtherapie, übernehmen wir die Kosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung.  

Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln zum Beispiel Hörgeräten, Rollstühlen sowie Prothesen, übernehmen wir die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrags ebenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Bevor Sie sich ein Hilfsmittel beschaffen, rufen Sie unbedingt unsere kostenfreie Servicehotline 0800 0123512 an.

Besonderheit bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln
Sie benötigen Inkontinenzartikel? Durch uns erhalten Sie eine gute Versorgung. Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gern!