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Heil- und Hilfsmittel
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln zum
Beispiel Massagen, Krankengymnastik und Sprachtherapie,
übernehmen wir die Kosten abzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Zuzahlung.
Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln zum Beispiel
Hörgeräten, Rollstühlen sowie Prothesen,
übernehmen wir die Anschaffungskosten in Höhe des
Vertragspreises bzw. des jeweils geltenden Festbetrags ebenfalls
abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Bevor Sie sich ein Hilfsmittel beschaffen, rufen Sie unbedingt
unsere kostenfreie Servicehotline 0800 0123512 an.
Besonderheit bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln Sie
benötigen Inkontinenzartikel? Durch uns erhalten Sie eine
gute Versorgung. Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen
gern!