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Haushaltshilfe

Sie möchten sich sorgenfrei um Ihre Genesung kümmern? Wir haben für Sie eine Möglichkeit entwickelt.

In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, dass während Ihrer Abwesenheit aufgrund einer Kur oder Krankenhausbehandlung versorgt werden muss.

Sie erhalten im Bedarfsfall auch Haushaltshilfe, wenn Ihnen nach ärztlichem Zeugnis wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die Leistung wird erbracht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Die Dauer unserer Leistung geht über den gesetzlichen Umfang hinaus.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im Sinne der Pflegeversicherung bestehen.

Mehr Informationen zu den Zuzahlungsregelungen finden Sie hier.