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Haushaltshilfe
Sie möchten sich sorgenfrei um Ihre Genesung
kümmern? Wir haben für Sie eine Möglichkeit
entwickelt.
In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein
behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind, dass während
Ihrer Abwesenheit aufgrund einer Kur oder Krankenhausbehandlung
versorgt werden muss.
Sie erhalten im Bedarfsfall auch Haushaltshilfe, wenn Ihnen nach
ärztlichem Zeugnis wegen Krankheit die Weiterführung des
Haushalts nicht möglich ist. Die Leistung wird erbracht,
soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht
weiterführen kann.
Die Dauer unserer Leistung geht über den gesetzlichen Umfang
hinaus.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im
Sinne der Pflegeversicherung bestehen.
Mehr Informationen zu den Zuzahlungsregelungen finden Sie hier.