A-Z Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege
Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der
ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause
in Ihrer vertrauten Umgebung möglich. Wir tragen dafür
die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Wird nur
Behandlungspflege benötigt, gibt es keine zeitliche
Begrenzung, wenn dadurch die ärztliche Behandlung gesichert
wird.
Unsere Satzung sieht darüber hinaus weitere Leistungen (z.
B. hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege) vor, wenn keine
Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung
festgestellt wurde. Soweit im Haushalt des Erkrankten allerdings
Familienangehörige leben, die die notwendige Hilfe und Pflege
leisten können, ist die "Familienpflege" vorrangig.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten
für die häusliche Krankenpflege eine Zuzahlung.