A-Z Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung möglich. Wir tragen dafür die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Wird nur Behandlungspflege benötigt, gibt es keine zeitliche Begrenzung, wenn dadurch die ärztliche Behandlung gesichert wird.

Unsere Satzung sieht darüber hinaus weitere Leistungen (z. B. hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege) vor, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung festgestellt wurde. Soweit im Haushalt des Erkrankten allerdings Familienangehörige leben, die die notwendige Hilfe und Pflege leisten können, ist die "Familienpflege" vorrangig. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten für die häusliche Krankenpflege eine Zuzahlung.