A-Z Familienversicherung
Familienversicherung
Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne
zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden
Versicherungsschutz voll mit einbezogen, sofern kein vorrangiger
Versicherungsschutz besteht und sie kein eigenes monatliches
Gesamteinkommen von über 375 Euro (Januar 2012) haben.
Für geringfügig Beschäftigte beträgt das
zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Endet die Familienversicherung zum Beispiel durch Aufnahme einer
Beschäftigung, kann sich der Angehörige selbst bei
unserer BKK versichern. Die Familienversicherung für Kinder
endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung verlängert sich
der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
gegebenenfalls noch zusätzlich um die Dauer des Wehr- oder
Ersatzdienstes.