Der Versicherungsschutz der energie-BKK geht mit
Ihnen auf die Reise - nicht nur in Deutschland, sondern in fast
allen europäischen Ländern.
Auch im Ausland gut
geschützt.
Der altbekannte "Auslandskrankenschein" wurde in den Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz durch die
europäische Krankenversichertenkarte (European Health
Insurance Card – EHIC) ersetzt.
Welchen Vorteil hat die EHIC?
Mit dieser Karte sind für Reisen in Länder des
Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz keine
Auslandskrankenscheine mehr nötig. Im Ausland genügt es
dann, die Karte beim Arzt oder im Krankenhaus vorzulegen. Die
bürokratischen Verfahren werden damit stark verkürzt und
vereinfacht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass wir die
europäische Karte auf der Rückseite Ihrer "normalen"
BKK-Versichertenkarte integriert haben. Sie brauchen also nicht
mehr vor jedem Urlaub einen Anspruchsnachweis anfordern.
Bekomme ich die EHIC automatisch zugesandt?
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer "normalen"
Versichertenkarte.
Kann ich mich mit der EHIC gezielt im Ausland
behandeln lassen?
Nein, die Karte gilt nur für unmittelbar erforderliche
medizinische Versorgung. Sie gilt nicht für Personen, die sich
aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem
anderen Mitgliedstaat entscheiden. In diesen Fällen wenden Sie
sich bitte zur Leistungsabklärung an uns.
Was ist, wenn ich die EHIC vergesse oder
während des Auslandsaufenthaltes verliere?
Sie erhalten von uns so schnell wie möglich
eine "provisorische Ersatzbescheinigung". Diese ist
gleichwertig und ermöglicht gleichermaßen den Zugang zu
entsprechenden Leistungen.
Was ist, wenn die EHIC nicht anerkannt wird?
Auch bei Vorlage der EHIC kann nicht garantiert werden, dass sich
jeder Arzt oder Leistungserbringer im Ausland an die Regelungen
hält. Wenn Ihnen hierdurch Kosten entstehen, erstatten wir
diese in Höhe der deutschen Vertragssätze.
Ist trotz EHIC eine Zusatzversicherung sinnvoll?
Auf jeden Fall! Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten
Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese ist wichtig, da wir wie
alle gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel Kosten für einen
Rücktransport im Krankheitsfall nicht übernehmen
dürfen. Ebenso empfehlen wir diese Absicherung auch für
Länder, für die es keine EHIC oder
Berechtigungsbescheinigung gibt.
Welche Daten enthält die EHIC?
Die EHIC enthält lediglich die folgenden personenbezogenen
Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Kennnummer. Es sind
keine weiteren elektronischen Informationen gespeichert.
Für welche Länder benötige ich weiterhin einen
zusätzlichen Anspruchsnachweis?
Wenn Sie einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Serbien und
Montenegro, Tunesien oder in der Türkei planen, benötigen
Sie wie bisher einen Anspruchsnachweis in Papierversion.
Merkblätter zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland
für verschiedene europäische Länder sowie den
Mittelmeerraum hat auch die Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung im Ausland im Internet bereitgestellt:
DVKA.
Die Ersatzbescheinigung können Sie von Ihrem Leistungsteam
anfordern oder Sie bestellen Ihren individuellen
Auslandskrankenschein bzw. die Ersatzbescheinigung
hier direkt
online.
Weitere Informationen zum Thema Auslands-Krankenschutz erhalten Sie
hier.