A-Z Arzneimittel
Arzneimittel
Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall
bezahlen wir die zur Behandlung erforderlichen Medikamente. Der
Gesetzgeber hat hier jedoch Zuzahlungen
vorgeschrieben.
Bestimmte preiswerte Arzneimittel sind von der
Zuzahlung befreit. Hier können Sie die ständig
aktualisierte Liste der
zuzahlungsbefreiten
Medikamente
herunterladen.
Wir haben mit vielen Pharmaherstellern Rabatte auf Medikamente
vereinbart. Diese Arzneimittel erhalten Sie auf
Kassenrezept. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in der
Apotheke möglicherweise ein anderes -
jedoch
wirkstoffgleiches - Arzneimittel (ein sogenanntes
Generikum) erhalten. Sie bekommen auch weiterhin das
verschriebene Arzneimittel, wenn Ihr Arzt den Austausch
ausgeschlossen hat. Von den Rabatten profitieren Sie direkt. Alle
Arzneimittel, für die die energie-BKK neue
Generika-Verträge vereinbart hat, sind
für Sie zuzahlungsfrei.
Ein Verzeichnis dieser Medikamente können Sie einsehen
unter:
www.spectrum-k.de/generikaausschreibung2010.
Bei Arzneimitteln der Unternehmen ALIUD PHARMA und betapharm
haben wir aufgrund von älteren Rabattverträgen die
Zuzahlung bei vielen Präparaten um 50 %
ermäßigt.
Sie können gegen Kostenerstattung alternativ ein Präparat
Ihrer Wahl in der Apotheke erhalten. Diese Wahlfreiheit hat jedoch
auch ihren Preis. Sie müssen in der Apotheke mit dem vollen
Preis in Vorkasse gehen und erhalten dann später von uns 62,5
% erstattet.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen jedoch nur
in Ausnahmefällen verordnet werden. Ob ein solcher
Ausnahmefall vorliegt, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.