Alternative Heilmethoden

Akupunktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde.

Die Akupunktur ist für die folgenden Indikationen anerkannt:
 

  • chronische Rückenschmerzen
  • chronische Kniegelenksschmerzen.


Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden.

Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Die Praxisgebühr (Ärztliche Behandlung)  ist auch hier grundsätzlich zu entrichten.