Alternative Heilmethoden
Akupunktur
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der
Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die
Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung aufgenommen wurde.
Die Akupunktur ist für die folgenden Indikationen
anerkannt:
- chronische Rückenschmerzen
- chronische Kniegelenksschmerzen.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach
Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten
nicht übernommen werden.
Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte
abgerechnet.
Die Praxisgebühr
(Ärztliche
Behandlung) ist auch hier grundsätzlich zu
entrichten.