A-Z Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlung
Mit Ihrer Versichertenkarte haben Sie die freie
Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte).
Zu den ärztlichen Leistungen gehören auch Mittel und
Methoden der Naturheilkunde, die psychotherapeutische Behandlung
sowie die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung.
Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden
bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen.
Mit unserem
BKK ArztFinder
unterstützen wir Sie bei der Suche nach einen niedergelassenen
Arzt.
Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben für einen
Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder beim
Psychotherapeuten eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro
zu zahlen.
Die Zuzahlung fällt für jede ambulante erste
Inanspruchnahme in einem Quartal an, es sei denn, die Behandlung
erfolgt aufgrund einer Überweisung aus demselben
Quartal.
Die Praxisgebühr fällt nicht an bei Schutzimpfungen,
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der
zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.