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Ärztliche Behandlung

Mit Ihrer Versichertenkarte haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte).

Zu den ärztlichen Leistungen gehören auch Mittel und Methoden der Naturheilkunde, die psychotherapeutische Behandlung sowie die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen.

Mit unserem BKK ArztFinder unterstützen wir Sie bei der Suche nach einen niedergelassenen Arzt.

Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben für einen Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder beim Psychotherapeuten eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

Die Zuzahlung fällt für jede ambulante erste Inanspruchnahme in einem Quartal an, es sei denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung aus demselben Quartal.

Die Praxisgebühr fällt nicht an bei Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.