Die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte startet Ende 2011
Mit mehreren Jahren Verzögerung soll die neue
Krankenversicherungskarte nun noch 2011 eingeführt werden und
viele Prozesse vereinfachen. So erhofft man eine bessere
Transparenz und Qualität der Behandlung sowie Kostenersparnis
im Gesundheitswesen. Aber die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
ist nach wie vor umstritten. So führen Schwierigkeiten bei der
elektronischen Vernetzung (Online-Fähigkeit der eGK)
untereinander und die Lösung verschiedener Interessenkonflikte
immer wieder zu Verzögerungen bei der Ausgabe der eGK. Wir als
energie-BKK haben nahezu keine Einflussmöglichkeiten, diese
Prozesse zu beschleunigen.
Die neue eGK der energie-BKK
2011
Der Gesetzgeber hat jedoch alle gesetzlichen Krankenkassen dazu
verpflichtet, die ersten eGK´s bereits in 2011 auszugeben,
anderenfalls werden den Kassen finanzielle Mittel gekürzt. Um
dies zu vermeiden, haben wir uns entschieden, die eGK in zwei
Stufen einzuführen.
- Ende des Jahres 2011 erhalten alle Versicherten im
Postleitzahlenbereich 20000 bis 25600 ihre eGK.
- Spätestens im Sommer 2012 bekommen alle anderen
Versicherten ihre eGK.
Voraussetzung dabei ist, dass uns bis zum jeweiligen
Einführungstermin ein Lichtbild vorliegt. Kinder bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Personen, denen die
Erstellung eines Lichtbildes nicht möglich ist, sind von der
Lichtbildpflicht befreit.
Für Versicherte, die uns trotz der Lichtbildpflicht kein Foto
einreichen, kann keine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt
werden. Dies bedeutet: spätestens nach Ablauf der
Gültigkeit Ihrer aktuellen Krankenversichertenkarte haben Sie
dann keinen Versicherungsnachweis für die
Leistungsinanspruchnahme.
Fragen und Antworten auf einen Blick
Welche Vorteile bietet die eGK gegenüber der
Krankenversichertenkarte?
Die Online-Nutzung der Karte ist zum Start noch nicht gegeben.
Durch den Aufdruck des Lichtbildes wird der Kartenmißbrauch
verringert und somit Kosten gespart. Erst später, wenn die
Karte die volle Funktionsfähigkeit erreicht hat, ergeben sich
weitere Vorteile wie
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Schnelle Hilfe bei Notfällen durch den gespeicherten
- Notfalldatensatz (freiwillige Datenspeicherung)
- Schnellere Diagnostik
- Ortsunabhängiger Datenzugriff
- Elektronisches Rezept
Was ist auf der eGK gespeichert?
Es gibt Pflicht- und freiwillige Anwendungen. Zu den
Pflichtanwendungen gehört die Speicherung der Grunddaten, wie
zum Beispiel der Name, die Adresse und die
Versicherungsnummer.Zunächst werden nur die Grunddaten
gespeichert.
Später kommen weitere Funktionen hinzu, über deren
Nutzung und Datenspeicherung der Versicherte selbst entscheiden
kann (z. B. die Notfalldaten wie Blutgruppe, Allergien etc.). Eine
Speicherung erfolgt nur, wenn Sie damit einverstanden sind.
Bildupload-Tool
Wir haben für Sie auf unserer Homepage ein Bildupload-Tool
freigeschaltet, damit können Sie Ihr Lichtbild online an uns
weiterleiten.
Welche Anforderungen werden an das Bild
gestellt?
Grundsätzlich gilt: Der Karteninhaber muss zweifelsfrei zu
erkennen sein.
- Bildgröße ca. 3.5 x 4.5 cm,
- Gesicht zentral platziert und frontal ausgerichtet,
- Augen geöffnet mit direktem Blick in die Kamera,
- Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: religiöse
Gründe).
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