Wozu erhebt die energie-BKK Daten?
Sozialdatenschutz
Die energie-BKK sorgt als gesetzliche Krankenkasse
dafür, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten,
wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern.
Dazu müssen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 284 SGB V, für
die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI)
werden für folgende Zwecke Daten erhoben:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses
- Ausstellung der Krankenversichertenkarte
- Durchführung von Beitragsangelegenheiten
- Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der
Belastungsgrenze
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei
Leistungserbringern
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
gegenüber Dritten
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von
morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
- Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von
Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs und
Überwachung des Risikopools
- Vorbereitung und Durchführung von strukturierten
Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme - DMP)
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen,
Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und
Qualitätsvereinbarungen
- Beratung über Maßnahmen der Prävention und
Rehabilitation
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
Verantwortliche Stelle
Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
energie-BKK, Lange Laube 6, 30159 Hannover
Vorstand Dieter Poppe
Datenschutzbeauftragter Klaus Schiegel
Tel.: 0511 91110-210
E-Mail:
klaus.schiegel@energie-bkk.de
Welche Daten werden von der energie-BKK
gespeichert?
Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer)
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail
- Geburtsort
- Kennzeichen zu Familienangehörigen
- Bankverbindung
- Familienstand
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Mitgliedschaft in Organen der Staatskasse
- Rentenversicherungsnummer
- Vorversicherungszeiten
- Beginn und Ende
- Betreuende Stellen
- Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B.
Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)
- Art der Versicherung
- Beginn und Ende
- Meldegründe
- Angaben zur Tätigkeit
- Beitragsgruppe/-klasse
- Arbeitsentgelte / Einkommen / Versorgungsbezüge
- Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
- Daten zu Rentenantragstellung / Rentenbezug
- Arbeitgeber / Zahlstelle
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Art der Leistung
- Diagnose
- Verordner der Leistung
- Leistungserbringer
- Zeitraum / Leistungsbezug
- Höhe der Kosten
- Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von
Leistungen
- Daten über andere Leistungsträger
- Daten über Auftragsleistungen
- Daten über Ersatzansprüche
- Daten über Versorgungsansprüche
- Eigenanteile / Zuzahlungen
- Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter
Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen
- Stammdaten wie unter "Daten zur Person"
- Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
- Meldegründe, Zeiträume
- Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
- Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den
Rentenversicherungsträger
- Angaben zur Qualifikation
- Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB
XI
- Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Betreuende Stellen
- Daten für Betriebsprüfungen
- Daten für Abrechnungsarten
- Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer,
Institutionskennzeichen)
- Name
- Anschrift
- Bankverbindung
- Daten über den Abrechnungsverkehr
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Geldinstitute (im Rahmen des Zahlungsverkehrs)
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Versorgungsverwaltung
- Leistungserbringer
- Wehrbereichsverwaltung
- Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d
ff. SGB X,
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Die Sozialdaten werden nach den
gesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und
den einschlägigen Vorschriften des SGB (z. B. den §§
84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) gelöscht.