Kieferorthopädische Versorgung in
Bayern
Als Versicherte der energie-BKK erhalten Sie
beziehungsweise Ihr Kind eine umfassende, qualitativ optimierte
kieferorthopädische Behandlung. Voraussetzung ist, dass sich
Ihr Wohnort in Bayern befindet.
Sie können sich beziehungsweise Ihr Kind per
Beitrittserklärung direkt bei Ihrem behandelnden
Kieferorthopäden / Zahnarzt einschreiben, wenn dieser seinen
Sitz in Bayern hat.
Sprechen Sie Ihren Kieferorthopäden / Zahnarzt an, ob
dieser an dem Vertrag teilnimmt. Sofern nicht kann er sich an seine
Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden.
Die Teilnahme ist jedem Versicherten der energie-BKK
möglich, der sich nicht länger als 6 Quartale, bei
Frühbehandlungen 3 Quartale, in kieferorthopädischer
Behandlung befindet.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Die Wartezeit beträgt pro Behandlungstermin maximal 30
Minuten.
- Versorgung mit Spezialbrackets (Auskunft hierzu erteilt Ihr
Kieferorthopäde / Zahnarzt).
- Verwendung komfortabler, zahn -und gewebeschonender
Nickel-Titan-Drähte.
- Kieferorthopädie - bezogene Zahnreinigung einmal
jährlich.
- Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie beziehungsweise Ihr
Kind Nachbehandlungen (Retentionsüberwachungen) für ein
Jahr, wie zum Beispiel einen Retainer, welcher die erneute
Verschiebung der Zähne verhindert.