Kieferorthopädische Versorgung in Bayern

Als Versicherte der energie-BKK erhalten Sie beziehungsweise Ihr Kind eine umfassende, qualitativ optimierte kieferorthopädische Behandlung. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Wohnort in Bayern befindet.

  

Sie können sich beziehungsweise Ihr Kind per Beitrittserklärung direkt bei Ihrem behandelnden Kieferorthopäden / Zahnarzt einschreiben, wenn dieser seinen Sitz in Bayern hat.

Sprechen Sie Ihren Kieferorthopäden / Zahnarzt an, ob dieser an dem Vertrag teilnimmt. Sofern nicht kann er sich an seine Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden.

Die Teilnahme ist jedem Versicherten der energie-BKK möglich, der sich nicht länger als 6 Quartale, bei Frühbehandlungen 3 Quartale, in kieferorthopädischer Behandlung befindet.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Die Wartezeit beträgt pro Behandlungstermin maximal 30 Minuten.
  • Versorgung mit Spezialbrackets (Auskunft hierzu erteilt Ihr Kieferorthopäde / Zahnarzt).
  • Verwendung komfortabler, zahn -und gewebeschonender Nickel-Titan-Drähte.
  • Kieferorthopädie - bezogene Zahnreinigung einmal jährlich.
  • Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie beziehungsweise Ihr Kind Nachbehandlungen (Retentionsüberwachungen) für ein Jahr, wie zum Beispiel einen Retainer, welcher die erneute Verschiebung der Zähne verhindert.