Die „elektronische
Gesundheitskarte“ – eGK
Es kommt Bewegung in das Thema elektronische
Gesundheitskarte (eGK). Ende April 2010 haben sich Ärzte,
Krankenversicherungen, Apotheken und Krankenhäuser auf einen
gemeinsamen Kurs geeinigt.
Demnach werden die Leistungserbringer nun die alleinige
Verantwortung für die medizinischen Anwendungen
übernehmen, während die Krankenkassen für die
administrativen Anwendungen verantwortlich sind.
Dies bedeutet, dass sich die Bundesärztekammer
zunächst um den Notfalldatensatz, der auf der eGK gespeichert
wird, kümmert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird
für die Weiterentwicklung des elektronischen Arztbriefes
verantwortlich sein, so dass die Ärzte untereinander
Informationen zur Patientenbehandlung elektronisch austauschen
können. Das ursprüngliche Vorhaben, auch Rezepte
elektronisch auf der Gesundheitskarte zu speichern, wurde
zurückgestellt. Ebenfalls wird eine elektronische
Patientenakte in der ersten Phase nicht realisiert.
Die Krankenkassen übernehmen gleichzeitig den Aufbau des
online gestützten
Versichertenstammdatenmanagements. Dieser ermöglicht den
Online-Abgleich der auf der eGK gespeicherten Stammdaten –
zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Adresse – beim Einlesen
in der Arztpraxis. Ergänzend hierzu wird die eGK mit einem
fälschungssicheren Mikrochip und einem Foto des Versicherten
versehen.
Ohne eine Online-Aktualisierung müssten die Karten bei jeder
Änderung wie bisher ausgetauscht werden. Durch den Abgleich
können beispielsweise auch verloren gegangene oder als
gestohlen gemeldete Karten sofort erkannt und gesperrt werden. So
wird nicht nur dem Kartenmissbrauch vorgebeugt – die
Krankenkassen sparen auch unnötige Ausgaben für den
Kartenaustausch.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschlossen,
die Ärzte zu einem Online-Abgleich der eGK zu verpflichten.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2010 in Kraft.
Die Weichen sind gestellt, die energie-BKK ist organisatorisch und
technisch auf die Ausgabe der eGK vorbereitet – die Ausgabe
der eGK könnte also grundsätzlich beginnen. Doch eine
Hürde ist noch zu nehmen: Noch haben nicht alle Arztpraxen und
Krankenhäuser die entsprechenden Kartenlesegeräte, um die
eGK auch tatsächlich nutzen zu können. In der Region
Nordrhein sind rund dreiviertel der Arztpraxen und nahezu alle
Krankenhäuser und Zahnärzte mit den Kartelesegeräten
für die eGK ausgestattet. Allerdings hat in
anderen Bundesgebieten bisher noch keine Ausgabe
der Kartenlesegeräte begonnen.
Wir haben bereits ca. 70 Prozent der erforderlichen Lichtbilder
eingesammelt und alles vorbereitet, um die eGK innerhalb von 4
Monaten unseren Versicherten zur Verfügung stellen zu
können. Sobald alle äußeren Rahmenbedingungen (z.
B. Versorgung der Leistungserbringer mit Kartenlesegeräten)
erfüllt sind, werden wir mit der Ausgabe der eGK beginnen. Wir
bitten Sie daher noch um etwas Geduld und werden Sie
frühzeitig über neue Entwicklungen
informieren.
Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich mein Foto zurück?
Nein. Die Originalbilder werden kurze Zeit aufbewahrt und
danach vernichtet aber digitalisiert. Doppelt oder mehrfach
eingereichte Fotos werden ebenfalls nicht zurückgesandt.
Werden mir die Kosten für das Foto
erstattet?
Nein. Das Lichtbild ist wie beim Personalausweis oder
Reisepass der Kasse kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Darf ich das Foto selbst oder muss das ein Fotograf
machen?
Das Foto darf jeder selbst machen, aber es muss bestimmten
Qualitätskriterien entsprechen. Wichtig ist, dass das Bild den
Versicherten eindeutig erkennen lässt.
Wie wird mit Kindern / Jugendlichen verfahren, die
das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?
Für sie ist noch kein Lichtbild einzureichen; jeder
Versicherte wird von uns angeschrieben, sobald diese/r das 15.
Lebensjahr vollendet hat.
Wie wird mit dem Lichtbild bezüglich des
Datenschutzes umgegangen?
Mit den Lichtbildern wird genauso sorgsam umgegangen, wie
mit Ihren Sozialdaten. Hierzu sind die Vorschriften der
§§ 67 ff. Sozialgesetzbuches X zu beachten.
Muss ich bei Verlust der Karte ein neues Lichtbild
einreichen?
Nein, denn dazu haben wir Ihr Lichtbild digitalisiert und
archiviert.
Kann ich eine neue Karte bekommen, wenn sich mein
Äußeres stark verändert hat?
Ja, dazu reichen Sie uns dann bitte ein neues Foto ein. Fordern Sie
dazu bitte von uns unter der kostenfreien Servicehotline 0800
0123512 den dazu notwendigen Vordruck (Rücksendeelement)
an.
Was passiert, wenn ich der Kasse kein Foto zur
Verfügung stelle?
Dann dürfen wir Ihnen keine eGK ausstellen.
Spätestens nach Einführung der bundesweiten
Kartenversorgung wird die bisherige Krankenversichertenkarte
ungültig, so dass Sie dann keinen Berechtigungsausweis zur
Leistungsinanspruchnahme mehr haben.
Wie lange ist die eGK gültig?
In der Regel 5 Jahre ab Ausstellung.
Bin ich an eine Frist zur Bildeinreichung gebunden?
Nein. Sie dürfen uns das Bild auch später noch
einreichen. Allerdings werden nach Ablauf einer Frist die alten
KV-Karten ungültig.