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Die „elektronische Gesundheitskarte“ – eGK

Es kommt Bewegung in das Thema elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ende April 2010 haben sich Ärzte, Krankenversicherungen, Apotheken und Krankenhäuser auf einen gemeinsamen Kurs geeinigt.

Demnach werden die Leistungserbringer nun die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen, während die Krankenkassen für die administrativen Anwendungen verantwortlich sind.

D
ies bedeutet, dass sich die Bundesärztekammer zunächst um den Notfalldatensatz, der auf der eGK gespeichert wird, kümmert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird für die Weiterentwicklung des elektronischen Arztbriefes verantwortlich sein, so dass die Ärzte untereinander Informationen zur Patientenbehandlung elektronisch austauschen können. Das ursprüngliche Vorhaben, auch Rezepte elektronisch auf der Gesundheitskarte zu speichern, wurde zurückgestellt. Ebenfalls wird eine elektronische Patientenakte in der ersten Phase nicht realisiert.

Die Krankenkassen übernehmen gleichzeitig den Aufbau des online gestützten
Versichertenstammdatenmanagements. Dieser ermöglicht den Online-Abgleich der auf der eGK gespeicherten Stammdaten – zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Adresse – beim Einlesen in der Arztpraxis. Ergänzend hierzu wird die eGK mit einem fälschungssicheren Mikrochip und einem Foto des Versicherten versehen.

Ohne eine Online-Aktualisierung müssten die Karten bei jeder Änderung wie bisher ausgetauscht werden. Durch den Abgleich können beispielsweise auch verloren gegangene oder als gestohlen gemeldete Karten sofort erkannt und gesperrt werden. So wird nicht nur dem Kartenmissbrauch vorgebeugt – die Krankenkassen sparen auch unnötige Ausgaben für den Kartenaustausch.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Ärzte zu einem Online-Abgleich der eGK zu verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

Die Weichen sind gestellt, die energie-BKK ist organisatorisch und technisch auf die Ausgabe der eGK vorbereitet – die Ausgabe der eGK könnte also grundsätzlich beginnen. Doch eine Hürde ist noch zu nehmen: Noch haben nicht alle Arztpraxen und Krankenhäuser die entsprechenden Kartenlesegeräte, um die eGK auch tatsächlich nutzen zu können. In der Region Nordrhein sind rund dreiviertel der Arztpraxen und nahezu alle Krankenhäuser und Zahnärzte mit den Kartelesegeräten für die eGK ausgestattet. Allerdings hat in anderen  Bundesgebieten bisher noch keine Ausgabe der Kartenlesegeräte begonnen.

Wir haben bereits ca. 70 Prozent der erforderlichen Lichtbilder eingesammelt und alles vorbereitet, um die eGK innerhalb von 4 Monaten unseren Versicherten zur Verfügung stellen zu können. Sobald alle äußeren Rahmenbedingungen (z. B. Versorgung der Leistungserbringer mit Kartenlesegeräten) erfüllt sind, werden wir mit der Ausgabe der eGK beginnen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und werden Sie frühzeitig über neue Entwicklungen informieren.


Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich mein Foto zurück?
Nein. Die Originalbilder werden kurze Zeit aufbewahrt und danach vernichtet aber digitalisiert. Doppelt oder mehrfach eingereichte Fotos werden ebenfalls nicht zurückgesandt.


Werden mir die Kosten für das Foto erstattet?
Nein. Das Lichtbild ist wie beim Personalausweis oder Reisepass der Kasse kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Darf ich das Foto selbst oder muss das ein Fotograf machen?
Das Foto darf jeder selbst machen, aber es muss bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Wichtig ist, dass das Bild den Versicherten eindeutig erkennen lässt.


Wie wird mit Kindern / Jugendlichen verfahren, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?
Für sie ist noch kein Lichtbild einzureichen; jeder Versicherte wird von uns angeschrieben, sobald diese/r das 15. Lebensjahr vollendet hat.


Wie wird mit dem Lichtbild bezüglich des Datenschutzes umgegangen?
Mit den Lichtbildern wird genauso sorgsam umgegangen, wie mit Ihren Sozialdaten. Hierzu sind die Vorschriften der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuches X zu beachten.


Muss ich bei Verlust der Karte ein neues Lichtbild einreichen?
Nein, denn dazu haben wir Ihr Lichtbild digitalisiert und archiviert.


Kann ich eine neue Karte bekommen, wenn sich mein Äußeres stark verändert hat?
Ja, dazu reichen Sie uns dann bitte ein neues Foto ein. Fordern Sie dazu bitte von uns unter der kostenfreien Servicehotline 0800 0123512 den dazu notwendigen Vordruck (Rücksendeelement) an.


Was passiert, wenn ich der Kasse kein Foto zur Verfügung stelle?
Dann dürfen wir Ihnen keine eGK ausstellen. Spätestens nach Einführung der bundesweiten Kartenversorgung wird die bisherige Krankenversichertenkarte ungültig, so dass Sie dann keinen Berechtigungsausweis zur Leistungsinanspruchnahme mehr haben.


Wie lange ist die eGK gültig?
In der Regel 5 Jahre ab Ausstellung.


Bin ich an eine Frist zur Bildeinreichung gebunden?
Nein. Sie dürfen uns das Bild auch später noch einreichen. Allerdings werden nach Ablauf einer Frist die alten KV-Karten ungültig.