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Pflegeversicherung -
Auf einen Blick |
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Die energie-BKK führt auch die Geschäfte der
Pflegekasse durch. Beide arbeiten unter einem Dach und
unterstützen sich gegenseitig bei allen Fragen des
Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrechts. Die Versicherten der
energie-BKK sind somit für den Fall der Krankheit und
Pflegebedürftigkeit rundum versorgt. mehr...
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Plötzlich ist ein Angehöriger pflegebedürftig.
Das kann in jeder Familie passieren. Viele Fragen stellen sich, wo
und wie gepflegt werden kann, wo Sie Hilfe bekommen. Anbei eine
umfassende Informationen zu den allgemeinen Pflegeleistungen der
energie-BKK. mehr...
Das Gesetz definiert Pflegebedürftigkeit im Sinne der
Pflegeversicherung so: „Pflegebedürftig sind Personen,
die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen.“ mehr...
Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem
Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich
oder Ihre Angehörigen und wollen Sie die verschiedenen
Angebote miteinander vergleichen? mehr...
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu
können, muss der Pflegebedürftige, sein
Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie zunächst
beantragen. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos –
auch telefonisch – bei der Pflegekasse gestellt werden, bei
der der Pflegebedürftige versichert ist. Nach der formlosen
Antragstellung schickt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen
ein Antragsformular auf Pflegeleistungen. Dies ist ausgefüllt
zurückzusenden. mehr...