Pflegeversicherung - Auf einen Blick

Die energie-BKK führt auch die Geschäfte der Pflegekasse durch. Beide arbeiten unter einem Dach und unterstützen sich gegenseitig bei allen Fragen des Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrechts. Die Versicherten der energie-BKK sind somit für den Fall der Krankheit und Pflegebedürftigkeit rundum versorgt. mehr...

Leistungen der Pflegeversicherung

Plötzlich ist ein Angehöriger pflegebedürftig. Das kann in jeder Familie passieren. Viele Fragen stellen sich, wo und wie gepflegt werden kann, wo Sie Hilfe bekommen. Anbei eine umfassende Informationen zu den allgemeinen Pflegeleistungen der energie-BKK. mehr...

Wer ist pflegebedürftig?

Das Gesetz definiert Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung so: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ mehr...

BKK PflegeFinder

Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen und wollen Sie die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen? mehr...

Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie zunächst beantragen. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos – auch telefonisch – bei der Pflegekasse gestellt werden, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Nach der formlosen Antragstellung schickt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen ein Antragsformular auf Pflegeleistungen. Dies ist ausgefüllt zurückzusenden. mehr...