A-Z Elternzeit
Elternzeit
Sie sind erwerbstätig, möchten aber Ihr
Kind in den ersten Jahren selbst betreuen und erziehen?
Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Kindes. Hierbei
können Eltern entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder auch
abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen möchten. Weitere
Informationen zur Elternzeit erhalten Sie von der
Elterngeldstelle.