A-Z Empfängnisregelung
Empfängnisregelung und
Empfängnisverhütung
Wir übernehmen die Kosten für
ärztliche Beratung über Fragen der
Empfängnisregelung, die damit im Zusammenhang stehenden
Untersuchungen und die Verordnung empfängnisregelnder Mittel
sowie bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auch die Kosten
für "Pille" und "Co". Versicherte, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, haben die gesetzlichen Zuzahlungen zu
leisten.
Außerdem bezahlen wir eine Sterilisation, wenn sie wegen
einer Krankheit erforderlich ist.