Newsletter für Arbeitgeber

Sind Sie an aktuellen News zum Thema Personal interessiert? Unseren Newsletter können Sie hier lesen und hier abonnieren.

Eckdaten energie-BKK

Betriebsnummer 29717581 (West)

Betriebsnummer 01085812 (Ost)

Bankverbindung: SEB AG NL Hannover

BLZ 250 101 11, Kto. 102 556 2000

Information von A-Z

Unsere Internetseite soll ein lebendiges Instrument zur Erleichterung der täglichen Arbeit sein. Wenn Sie Wünsche, Anregungen, Kritik oder auch Lob für uns haben, freuen wir uns über ein offenes und ehrliches Wort von Ihnen. Klicken Sie hier: info@energie-bkk.de.
Sie interessieren sich für weitere Themengebiete? Ganz einfach: Senden Sie uns eine Mail oder ein Fax an 0511 91110-277.


Themen

Altersteilzeit

In der Altersteilzeit-Freistellungsphase ist der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen. mehr...

Beitragsabführung

Um einen optimalen und reibungslosen Verfahrensablauf für Sie und uns zu gewährleisten, werden die Beitragsnachweise von unserem Dienstleistungsunternehmen in Hannover maschinell eingelesen und taggleich verarbeitet. mehr...

Beitragssatz der Pflegeversicherung

Kinderlose Mitglieder zahlen in der sozialen Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25 %. Insgesamt beträgt der Beitragssatz für sie ab dem 1. Juli 2008 2,2 % (1,95 % + 0,25 %). mehr...

Beitragssatz zur Krankenversicherung

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes haben, ist der allgemeine Beitragssatz anzuwenden. mehr...

Beitragstragung

In der Sozialversicherung besteht mit einigen Ausnahmen (Unfallversicherung, Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, Krankenversicherung) der Grundsatz, dass die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden. mehr...

Beitragszuschüsse 2012

Arbeitnehmer die privat krankenversichert sind, bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung. mehr...

Entgeltfortzahlungsversicherung

Der Bundesrat hat das "Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG)" am 21. Dezember 2005 verabschiedet. mehr...

Entsendung

Entsandte Mitarbeiter unterliegen den Rechtsvorschriften des Staates, aus dem sie entsandt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: mehr...

Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfälle wegen Krankheit oder Mutterschaft der Arbeitnehmer. Durch die entstandenen Kosten kann es insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben zu hohen Belastungen kommen. mehr...

Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

Eine Legaldefinition des Begriffes "zu Unrecht entrichtete Beiträge" gibt es im SGB nicht. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne einen Rechtsgrund entrichtet wurden. mehr...

Familienhafte Mitarbeit

Wird ein Ehegatte oder Lebenspartner in dem eigenen Betrieb beschäftigt, so ist zu prüfen, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Manchmal handelt es sich nur um eine Mithilfe auf Grund der Familienzugehörigkeit. mehr...

Geringfügige Beschäftigung

Hier wird unterschieden zwischen geringfügig entlohnt und kurzfristiger Beschäftigung. mehr...

Gleitzone

Eine so genannte Gleitzone liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro monatlich liegt und die Grenze von 800 Euro monatlich regelmäßig nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Hierbei werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. mehr...

GmbH Gesellschafter und / oder Geschäftsführer

Für diesen Personenkreis ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sehr individuell auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Ob Sozialversicherungspflicht für einen GmbH Gesellschafter und / oder Geschäftsführer vorliegt, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund). mehr...

Krankenkassenwahlrecht

Wir sind für alle bundesweit und ohne Einschränkungen frei wählbar. mehr...

Meldung zur Sozialversicherung

Seit 2006 besteht für alle Arbeitgeber die Pflicht, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell zu übermitteln. mehr...

Rechtskreis

Rechnen Sie sowohl Beschäftigte nach Ost- als auch nach Westrecht ab, so müssen getrennte Abrechnungen vorgenommen werden. mehr...

Studenten und Praktikanten

Dieser Personenkreis ist meistens über ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Endet oder besteht keine Familienversicherung, so ist der Student / Praktikant pflichtversichert oder er kann sich freiwillig weiter versichern. mehr...

Tätigkeitsschlüssel

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite eine Suchfunktion hinterlegt. mehr...