Homöopathie – Heilkräfte der Natur

Als eine der ersten Krankenkassen übernehmen wir seit Jahren die Kosten für die Behandlung der klassischen Homöopathie.

 Was bedeutet Homöopathie? 

Die Homöopathie ist ein Behandlungsverfahren der „besonderen Therapierichtungen“ und wurde von dem Arzt S. Hahnemann um 1807 begründet und betrachtet den Menschen grundsätzlich als einheitliches Ganzes von Körper und Geist.
 
Die wesentliche Grundlage ist die Vorstellung, dass Gleiches mit Gleichem geheilt werden soll. Dabei rufen die Arzneimittel ähnliche oder gleiche Befindlichkeiten beim Patienten hervor, wie sie auch der Kranke vorweist. Der Herstellungsprozess soll die "dynamische Heilkraft der Arznei" fördern, damit diese umso besser in der Lage ist, den Körper zur Selbstheilung zu motivieren.
 
Die Behandlung erfolgt mit stark verdünnten Arzneimittelausgangssubstanzen, die aus pflanzlichen, tierischen, mineralischen, metallischen Grundstoffen oder Sekreten gewonnen werden.
 
Homöopathische Mittel sind im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln frei von Nebenwirkungen, beinhalten keine chemischen Zusatzstoffe und gelten als hochwirksam bei akuten und bei chronischen Erkrankungen. Die Auswahl des Mittels richtet sich nach den jeweiligen Beschwerden und wird daher individuell auf den Patienten abgestimmt.
 
Bei wem darf ich mich behandeln lassen? 

Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt wenden. Jeder zugelassene Vertragsarzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Krankenversichertenkarte zu unseren Lasten behandeln. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu unserem Vertrag gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.
 
Damit wir für Sie jederzeit eine hohe Behandlungsqualität sicherstellen können, haben sich die Ärzte zu regelmäßigen Fortbildungen und Teilnahmen an Qualitätszirkeln des DZVhÄ verpflichtet. Außerdem hat sich der Deutsche Apothekerverband e. V. und alle Landesapothekerverbände bereit erklärt, die Arbeit der homöopathischen Ärzte mit fachkundiger Beratung zu unterstützen.
 
Welche homöopathisch tätigen Ärzte sich zur Teilnahme bereit erklärt haben, finden Sie unten auf der Seite.
 
Welche homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte?
 
  • Homöopathische Erstanamnese
    Bei diesem ersten ausführlichen Gespräch mit Ihrem Arzt werden Ihre Beschwerden nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten schriftlich aufgezeichnet, damit die individuell auf Sie abgestimmte homöopathischen Behandlung eingeleitet werden kann. Dabei werden auch Ihre Lebenssituation und die persönlichen Umstände erfragt und entsprechend berücksichtigt.
    Bei dieser Erstbehandlung prüft Ihr Arzt auch, ob für Sie eine homöopathische Behandlung überhaupt angezeigt ist und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, z. B. die erhobenen Befunde, Ihre Motivation und Aufgeschlossenheit gegenüber der Behandlungsmethode.
  • Homöopathische Analyse
    Der Arzt analysiert die festgestellten Daten.
  • Repertorisation
    Auf Basis der Erstanamnese wählt der Arzt sehr gewissenhaft das für Sie am besten geeignete homöopathische Mittel aus.
  • Homöopathische Folgeanamnese
    Das von Ihrem Arzt festgelegte Folgegespräch dient zur Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs.
  • Homöopathische Beratung
    Sie dürfen sich bei Fragen zu der Behandlung jederzeit an den behandelnden homöopathischen Arzt wenden. 
  • Beratung durch Apotheken
    Soweit erforderlich, beraten die Apotheken Sie über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel unter Beachtung der Therapiehoheit des behandelnden Arztes - insbesondere über 
    • Art der Anwendung
    • Dosierung
    • Dauer der Anwendung
    • mögliche, die Wirkung homöopathischer Arzneimittel beeinträchtigende Faktoren
    • Möglichkeiten und Grenzen der Kombination homöopathischer Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln, ggf. Verweis an den Arzt
    • Hinweise über die Hilfsstoffe homöopathischer Arzneimittel bei besonderen Patientengruppen.
 
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt; die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel dürfen von uns nicht übernommen werden.
 
Auf einen Blick
 
  • Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.
  • Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte mit einer besonderen Fortbildung – bitte fragen Sie uns nach den teilnehmenden Ärzten in Ihrer Wohnortnähe.
  • Ihnen entstehen für die ärztliche Behandlung keinerlei Kosten.
  • Auch die Verordnung von homöopathischen Arzneimitteln ist für Sie kostenlos.
  • Sie bezahlen nur die verordneten homöopathischen Arzneimittel, die auch sonst nicht von uns übernommen werden dürfen. Bitte fragen Sie dazu Ihren behandelnden Arzt.
  • Ihr Arzt hat jetzt viel mehr Zeit für Sie. In ausführlichen Gesprächen werden Ihre Beschwerden und die möglichen Therapien besprochen.
  • Arzt und Apotheke arbeiten zusammen Hand in Hand.
  • Die teilnehmenden Apotheken beraten Sie über die Besonderheiten der klassischen Homöopathie und kommunizieren mit Ihrem Arzt.
 
 
Weitere Info’s:
 
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der energie-BKK kooperierenden Ärzte.  

www.aponet.de
Unter Apothekenfinder können Sie sich die teilnehmenden Apotheken anzeigen lassen. Geben Sie einfach den Ort ein, wählen Sie über "Erweiterte Suchoptionen" bei Homöopathieapotheke energie-BKK aus und klicken Sie auf suchen.

Homöopathie II
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