Homöopathie – Heilkräfte
der Natur
Als eine der ersten Krankenkassen übernehmen
wir seit Jahren die Kosten für die Behandlung der
klassischen Homöopathie.
Was bedeutet
Homöopathie?
Die Homöopathie ist ein Behandlungsverfahren der
„besonderen Therapierichtungen“ und wurde von dem Arzt
S. Hahnemann um 1807 begründet und betrachtet den Menschen
grundsätzlich als einheitliches Ganzes von Körper und
Geist.
Die wesentliche Grundlage ist die Vorstellung, dass Gleiches
mit Gleichem geheilt werden soll. Dabei rufen die Arzneimittel
ähnliche oder gleiche Befindlichkeiten beim Patienten hervor,
wie sie auch der Kranke vorweist. Der Herstellungsprozess soll die
"dynamische Heilkraft der Arznei" fördern, damit diese umso
besser in der Lage ist, den Körper zur Selbstheilung zu
motivieren.
Die Behandlung erfolgt mit stark verdünnten
Arzneimittelausgangssubstanzen, die aus pflanzlichen, tierischen,
mineralischen, metallischen Grundstoffen oder Sekreten gewonnen
werden.
Homöopathische Mittel sind im Gegensatz zu anderen
Arzneimitteln frei von Nebenwirkungen, beinhalten keine chemischen
Zusatzstoffe und gelten als hochwirksam bei akuten und bei
chronischen Erkrankungen. Die Auswahl des Mittels richtet sich nach
den jeweiligen Beschwerden und wird daher individuell auf den
Patienten abgestimmt.
Bei wem darf ich mich behandeln
lassen?
Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen
möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten
Arzt wenden. Jeder zugelassene Vertragsarzt, der die
Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines
Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins
homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie
nach Vorlage der Krankenversichertenkarte zu unseren Lasten
behandeln. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine
Teilnahme zu unserem Vertrag gegenüber dem DZVhÄ
erklärt hat.
Damit wir für Sie jederzeit eine hohe
Behandlungsqualität sicherstellen können, haben sich die
Ärzte zu regelmäßigen Fortbildungen und Teilnahmen
an Qualitätszirkeln des DZVhÄ verpflichtet.
Außerdem hat sich der Deutsche Apothekerverband e. V. und
alle Landesapothekerverbände bereit erklärt, die Arbeit
der homöopathischen Ärzte mit fachkundiger Beratung zu
unterstützen.
Welche homöopathisch tätigen Ärzte sich zur
Teilnahme bereit erklärt haben, finden Sie unten auf der
Seite.
Welche homöopathischen Leistungen erhalten Sie
gegen Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte?
- Homöopathische Erstanamnese
Bei diesem ersten ausführlichen Gespräch mit Ihrem Arzt
werden Ihre Beschwerden nach homöopathisch-individuellen
Gesichtspunkten schriftlich aufgezeichnet, damit die individuell
auf Sie abgestimmte homöopathischen Behandlung eingeleitet
werden kann. Dabei werden auch Ihre Lebenssituation und die
persönlichen Umstände erfragt und entsprechend
berücksichtigt.
Bei dieser Erstbehandlung prüft Ihr Arzt auch, ob für Sie
eine homöopathische Behandlung überhaupt angezeigt ist
und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, z. B. die
erhobenen Befunde, Ihre Motivation und Aufgeschlossenheit
gegenüber der Behandlungsmethode.
- Homöopathische Analyse
Der Arzt analysiert die festgestellten Daten.
- Repertorisation
Auf Basis der Erstanamnese wählt der Arzt sehr gewissenhaft
das für Sie am besten geeignete homöopathische Mittel
aus.
- Homöopathische Folgeanamnese
Das von Ihrem Arzt festgelegte Folgegespräch dient zur
Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs.
- Homöopathische Beratung
Sie dürfen sich bei Fragen zu der Behandlung jederzeit an den
behandelnden homöopathischen Arzt wenden.
- Beratung durch Apotheken
Soweit erforderlich, beraten die Apotheken Sie über die
Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die
Anwendung homöopathischer Arzneimittel unter Beachtung der
Therapiehoheit des behandelnden Arztes - insbesondere
über
- Art der Anwendung
- Dosierung
- Dauer der Anwendung
- mögliche, die Wirkung homöopathischer Arzneimittel
beeinträchtigende Faktoren
- Möglichkeiten und Grenzen der Kombination
homöopathischer Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln, ggf.
Verweis an den Arzt
- Hinweise über die Hilfsstoffe homöopathischer
Arzneimittel bei besonderen Patientengruppen.
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer
und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt; die
Kosten für die homöopathischen Arzneimittel dürfen
von uns nicht übernommen werden.
Auf einen Blick
- Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte mit einer
besonderen Fortbildung – bitte fragen Sie uns nach den
teilnehmenden Ärzten in Ihrer Wohnortnähe.
- Ihnen entstehen für die ärztliche Behandlung
keinerlei Kosten.
- Auch die Verordnung von homöopathischen
Arzneimitteln ist für Sie kostenlos.
- Sie bezahlen nur die verordneten homöopathischen
Arzneimittel, die auch sonst nicht von uns übernommen werden
dürfen. Bitte fragen Sie dazu Ihren behandelnden
Arzt.
- Ihr Arzt hat jetzt viel mehr Zeit für Sie. In
ausführlichen Gesprächen werden Ihre Beschwerden und die
möglichen Therapien besprochen.
- Arzt und Apotheke arbeiten zusammen Hand in Hand.
- Die teilnehmenden Apotheken beraten Sie über die
Besonderheiten der klassischen Homöopathie und kommunizieren
mit Ihrem Arzt.
Weitere Info’s:
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der
energie-BKK kooperierenden Ärzte.
www.aponet.de
Unter Apothekenfinder können Sie sich die teilnehmenden
Apotheken anzeigen lassen. Geben Sie einfach den Ort ein,
wählen Sie über "Erweiterte Suchoptionen" bei
Homöopathieapotheke energie-BKK aus und klicken Sie auf
suchen.