Stand: 01.01.2013
Beitragssätze der energie-BKK
1. Krankenversicherung
Die Beitragssätze werden seit dem Jahr 2009 von der
Bundesregierung einheitlich für alle gesetzlichen
Krankenkassen festgelegt. Je nach Krankengeld- und
Entgeltfortzahlungsanspruch wird zwischen einem allgemeinen und
ermäßigten Beitragssatz unterschieden.
Ab Januar 2011 betragen diese Beitragssätze:
allgemein 15,5 %
ermäßigt
14,9 %
Der allgemeine Beitragssatz von 15,5 % gilt
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für
mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres
Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Zahlungen haben, sowie für
Rentner (kraft Gesetz), obwohl sie über keine
Krankengeldansprüche verfügen.
Der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 %
gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen
Anspruch auf Krankengeld haben.
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Einkunftsart
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Beitragssätze für pflichtversicherte Rentner (in
%)
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Beitragssätze für freiwillig versicherte Rentner (in
%)
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Gesetzliche Rente (LVA, BfA, etc.)
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15,5
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15,5
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Versorgungsbezüge (Betriebsrente)
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15,5
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15,5
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Sonstige Einkünfte(Miete, Zinsen, etc.)
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Unterliegen nicht der Beitragspflicht
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14,9
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2. Pflegeversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung
Für diese Sozialversicherungszweige werden die Beiträge
von der Bundesregierung – mit Zustimmung des Bundesrates
– festgelegt. Sie betragen:
- Pflegeversicherung: 2,05 Prozent (Januar
2013)
Kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr haben einen
Zuschlag von 0,25 % allein zu zahlen. Dies bedeutet: Bei den
betroffenen Mitgliedern hat der Arbeitgeber Beiträge von 1,275
% (2,05% : 2 = 1,025% + 0,25%) vom Entgelt abzuziehen und neben
seinem unveränderten Anteil zu überweisen.
Dies betrifft auch kinderlose Rentner, es sei denn, sie sind vor
dem 1.1.1940 geboren. Der Rentenversicherungsträger tritt an
die Stelle des Arbeitgebers.
- Rentenversicherung: 18,9 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 3,0
Prozent