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Verwaltungsrat der
energie-BKK |
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Die energie-BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des
Bundesversicherungsamtes. Das ausführende Organ ist der
ehrenamtliche Verwaltungsrat. Dieser setzt sich paritätisch
aus 15 Versicherten- und 15
Arbeitgebervertretern der Partnerunternehmen zusammen.
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