Verwaltungsrat der energie-BKK

Die energie-BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes. Das ausführende Organ ist der ehrenamtliche Verwaltungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus 15 Versicherten- und 15 Arbeitgebervertretern der Partnerunternehmen zusammen.  mehr...

Satzung der energie-BKK

29. August 2011

Wahlausschuss der energie-BKK

Am 1. Juni 2011 finden die nächsten Sozialversicherungswahlen statt. Hierzu hat die energie-BKK ihren Wahlausschuss konstituiert.

2. Sitzung des Wahlausschusses der energie-BKK

2. öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der energie-BKK am 16. Dezember 2010.