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Transport- und Fahrkosten
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir
Fahrkosten in folgenden Fällen:
- bei Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären
Krankenhausbehandlung,
- bei Rettungsfahrten zu einem Krankenhaus,
- bei anderen Fahrten mit einem Krankenwagen sowie
- bei Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation oder
einer vor- bzw. nachstationären Behandlung anstelle einer
sonst erforderlichen stationären Krankenhausbehandlung.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen aufgrund
gesetzlicher Regelungen nur noch nach vorheriger Genehmigung und in
besonderen Ausnahmefällen von den Krankenkassen
übernommen werden. Diese Ausnahmefälle sind - einheitlich
für alle Krankenkassen - von dem gemeinsamen Bundesausschuss
Ärzte und Krankenkassen festgelegt worden.
Näheres erfahren Sie beim
Gemeinsamen Bundesausschuss und zum Thema
Zuzahlungen hier.
Bei Fahrten zu ambulanten onkologischen Serienbehandlungen der
Chemo- oder Strahlentherapie zahlen Sie bei uns lediglich
für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie die
gesetzliche Zuzahlung.
Im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation haben Sie
bei uns keine Zuzahlung zu leisten.