A-Z Psychotherapie
Psychotherapie
Unseren Versicherten steht im Falle einer
psychischen Erkrankung der direkte Weg zu einem zugelassenen
Psychotherapeuten (psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten) offen – ohne
Verpflichtung, vorher einen anderen Arzt aufzusuchen.
Die Behandlungskosten des Psychotherapeuten übernehmen wir
im medizinisch notwendigen Umfang. Wie bei der ärztlichen
Behandlung ist auch bei Inanspruchnahme eines Psychotherapeuten die
Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal zu entrichten, es sei
denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung aus
demselben Quartal.