A-Z Psychotherapie

Psychotherapie

Unseren Versicherten steht im Falle einer psychischen Erkrankung der direkte Weg zu einem zugelassenen Psychotherapeuten (psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) offen – ohne Verpflichtung, vorher einen anderen Arzt aufzusuchen.

Die Behandlungskosten des Psychotherapeuten übernehmen wir im medizinisch notwendigen Umfang. Wie bei der ärztlichen Behandlung ist auch bei Inanspruchnahme eines Psychotherapeuten die Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal zu entrichten, es sei denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung aus demselben Quartal.