A-Z Vorsorge und Rehabilitation

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation

Ihnen steht im Bedarfsfall eine Vielzahl von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. So gehören zu unseren Leistungen zum Beispiel die ambulante oder stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Kinder, Erwachsene und Mütter; auch als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme.

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden von uns mit dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von kalendertäglichen 13 Euro bezuschusst. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) beträgt der kalendertägliche Zuschuss 21 Euro.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden Sie nicht nur ärztlich behandelt und versorgt, sondern Sie wohnen auch dort. Die Kosten der Behandlung übernehmen wir grundsätzlich in voller Höhe. Versicherte über 18 Jahre haben allerdings den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro für jeden Tag der Maßnahme zu leisten. Unser Leistungsangebot beinhaltet auch eine so genannte "Anschlussrehabilitation". Sie folgt grundsätzlich auf eine stationäre Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10 Euro pro Tag, zusammen mit einer Krankenhausbehandlung ist sie jedoch begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

Weitere Informationen zum Thema Kuren finden Sie bei unserem Gesundheitsservice unter: www.gsm-gesund.de