A-Z Vorsorge und Rehabilitation
Medizinische Vorsorge und
Rehabilitation
Ihnen steht im Bedarfsfall eine Vielzahl von
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. So
gehören zu unseren Leistungen zum Beispiel die ambulante oder
stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Kinder,
Erwachsene und Mütter; auch als
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme.
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden
von uns mit dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von
kalendertäglichen 13 Euro bezuschusst. Für chronisch
kranke Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) beträgt der
kalendertägliche Zuschuss 21 Euro.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden Sie nicht nur
ärztlich behandelt und versorgt, sondern Sie wohnen auch dort.
Die Kosten der Behandlung übernehmen wir grundsätzlich in
voller Höhe. Versicherte über 18 Jahre haben allerdings
den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro für
jeden Tag der Maßnahme zu leisten. Unser Leistungsangebot
beinhaltet auch eine so genannte "Anschlussrehabilitation". Sie
folgt grundsätzlich auf eine stationäre
Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für
Versicherte über 18 Jahre 10 Euro pro Tag, zusammen mit einer
Krankenhausbehandlung ist sie jedoch begrenzt auf 28 Tage im
Kalenderjahr.
Weitere Informationen zum Thema Kuren finden Sie bei unserem
Gesundheitsservice unter:
www.gsm-gesund.de